Wenn aus Spiel Ernst wird Vorsicht mit Kabelbindern!
Immer wieder liest man, dass der eine oder andere beherzte und wehrhafte Bürger einen Eindringling mit einem Kabelbinder "sichert", bis die Polizei kommt. Hierbei gibt es einiges zu beachten. Grundsätzlich ist die "Festnahme durch jedermann" dann rechtssicher, wenn Gefahr im Verzug ist. Wer hier jedoch zum Beispiel einen Kabelbinder zu Hilfe nimmt, übt den sogenannten "unmittelbaren Zwang" aus, was nur den Staatsorganen zusteht!
Auch das scherzhafte Anbinden von jemandem, gerade jetzt in der Faschingszeit wird gern als Streich verübt, gilt allerdings rechtlich gesehen, eindeutig als Freiheitsberaubung. Dies erhält bei Kabelbindern insofern besondere Relevanz, als dass große Einsatzkommandos wie etwa das SEK Kabelbinder verwendet, wenn viele Festnahmen zu erwarten sind. Aus diesem Grunde wurde etwa auch die DIN Norm für Kabelbinder in der Elektroinstallation zurückgezogen, da die allgemeine Normung den Einsatz als Fesselungsmittel nicht abdecken konnte. Also nicht für das Produkt und dessen Einsatz allgemeingültig war
Kabelbinder besser nicht Zweck entfremden!
Neben der Rechtslage sind Kabelbinder bei unsachgemäßem Gebrauch auch nicht ganz ungefährlich. Manche lassen sich nicht mehr lockern, andere können zu schweren allergischen Reaktionen führen. Es ist daher nicht ratsam, etwas anderes als Kabel zusammenzubinden. Ganz und gar unmenschlich ist es, etwa ein Tier mit einem Kabelbinder zu fesseln!
Man sieht dies immer wieder als "Hilfsmittel" zur Krallenpflege, wie etwa bei Hunden oder Katzen. Die Tiere laufen Gefahr, sich die Pfoten abzuschnüren, oder sich gar zu strangulieren, sollten sie in ihrer Angst davonlaufen. Ein panischer Vierbeiner wird im Notfall sogar beginnen, die fragliche Pfote abzubeißen. Derartiger Einsatz ist gänzlich abzulehnen.